EU Offenlegungsverordnung
Sie soll für mehr Transparenz, mehr Risikobewusstsein und weniger Greenwashing sorgen
Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR
Am 10.03.2021 trat die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) in Kraft. Sie verpflichtet u.a. die Anbieter von Finanzprodukten zur folgenden Kategorisierung:
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Art. 8 (hellgrün): Finanzprodukte, die nachhaltige Anlageziele bewerben
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Art. 9 (dunkelgrün): Finanzprodukte, die nachhaltige Anlageziele verfolgen
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Sonstige: Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Die SFDR definiert auch
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Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Governance (ESG), deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten.
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Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impacts - PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Ein Beispiel ist die Anlage in ein Unternehmen, das erheblich zur Kohlenstoffdioxidemission beiträgt oder unzureichende Wasser-, Abfall- oder landwirtschaftliche Praktiken aufweist.
Wie die ZEPCON GmbH die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) berücksichtigt, findest du hier.
Grundsätzlich ist jede Initiative zu mehr Transparenz und Offenlegung wünschenswert. Ob es allerdings der Weisheit letzter Schluss ist, jene Anbieter, die ihre Produkte natürlich auch vermarkten, zu einer eigenen Kategorisierung zu verpflichten, bleibt im Auge der Bertrachter:innen. Ich verwende jedenfalls NICHT auschließlich EU-Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Investments! Siehe dazu auch meinen Blogbeitrag vom 15.07.2022.