Impressum
ZEPCON GmbH
Sitz: Rustenweg 5, 2320 Schwechat
Telefon: +43 (676) 42 78 221
E-Mail: zepnik@zepcon.at
Internet: www.zepcon.at
Firmenbuch: FN 463588 y - LG Korneuburg
UID: ATU71733715
Geschäftsführer
Mag. Robert Zepnik (100% Gesellschafter)
Unternehmensgegenstand - Gewerbe
Die gewerbliche Vermögensberatung
gemäß § 94 Z 75 GewO 1994 mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
GISA-Zahl 29292578
Die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4/3 ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich agiere ich als Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und bin im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.
Die Versicherungsberatung und -vermittlung
gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
GISA-Zahl 29292530
Die Unternehmensberatung
einschließlich der Unternehmensorganisation gem. § 94 Z 74 GewO 1994
GISA-Zahl 30841987
Gewerberegisterabfrage/Beschwerdemöglichkeit: www.bmdw.gv.at
Gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften
WAG 2018, VAG 2016, VersVG 1958, BPG 1990, PKG 1990, KSchG 1979, GewO 1994 u.a.
Zugang zu diesen Vorschriften unter www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörden
Finanzmarktaufsicht (FMA), www.fma.gv.at
Magistrat Wien sowie BH Wien Umgebung
Berufsverbände
Mitglied der WKO Finanzdienstleister, Versicherungsmakler und Unternehmensberater
Urheberrecht
Alle Inhalte auf dieser Internetseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung, Verwertung und Verwendung der Inhalte darf nur zu privaten Zwecken erfolgen; eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ausdrücklich verboten. Die Internetseite darf weder in ihrer Gesamtheit (Struktur, Texte, Graphik, Tondokumente, Videosequenzen) noch in Ausschnitten ohne ausdrückliche Zustimmung der zepcon GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig wiedergegeben werden.
Offenlegung gem. SFDR
Die OffenlegungsVO SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) schreibt der Finanzbranche seit 10. März 2021 vor, offen zu legen, wie Nachhaltigkeit im Investmentprozess berücksichtigt wird. Die EU-Regulatoren möchten auf die Risiken der nachhaltigen Transformation auf (alle) Investments hinweisen, Greenwashing vermeiden und auch das Thema Vergütung einmal mehr transparent(er) machen. Obwohl diese Verordnung nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe gilt, möchte ich im Folgenden sehr gerne auch die Transparenz der ZEPCON GmbH darstellen!
Wie integriere ich Nachhaltigkeit im Beratungsprozess?
Kurze Antwort: vollständig und umfassend. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil meines Beratungsprozesses. Das gilt sowohl bei Investmentfonds und ETFs in der Anlageberatung als auch bei Investmentprodukten im Rahmen von Versicherungslösungen.
Für alle der im Rahmen der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH angebotenen Investmentprodukte stellt ebendiese Kennziffern zur Beurteilung der Nachhaltigkeit zur Verfügung. Wo immer möglich, bezieht die ZEPCON GmbH darüber hinaus Nachhaltigkeitskennziffern von CLEANVEST PRO, MSCI Inc. (ESG-Rating, CO2-Intensität) und anderen Datenquellen, um eine breite Beurteilung auf Basis mehrerer Datenquellen zu ermöglichen (MSCI und Morningstar stellen überwiegend risikobasierte Kennziffern zur Verfügung) und Greenwashing zu vermeiden. Die von diesen Anbietern zur Verfügung gestellten Kennziffern sind State-of-the-Art, doch kann ich sie leider selbst nicht überprüfen.
Sind diese Investmentprodukte ETFs, so werden selbstverständlich die Selektions- bzw. Ausschlusskriterien der zu Grunde liegenden Indizes analysiert und gerne auch zur Verfügung gestellt.
Die o.a. Kennziffern und Kriterien fließen neben der allgemeinen wirtschaftlichen Analyse in den Beratungsprozess ein und werden je nach Kundenwunsch bzw. -anforderung gewichtet.
Die ZEPCON GmbH bietet automatisch ein lt. o.a. Kennziffern und Kriterien möglichst nachhaltiges Portfolio im Rahmen der ihr zugänglichen Investmentprodukte an.
Seit 02.08.2022 ist im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung von Finanzinstrumenten zu erheben, ob Nachhaltigkeitskriterien (nach EU-Definition) berücksichtigt werden sollen oder auch nicht.
Ich werde diese rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit meinem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH selbstverständlich erfüllen.
Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung. Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente, werden in 3 Kategorien unterteilt:
Kategorie A:
die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente (Taxonomieverordnung) investieren.
Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).
Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich
-
den Klimaschutz
-
die Anpassung an den Klimawandel
-
die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
-
den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
-
die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
-
den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme
Kategorie B:
die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente (Offenlegungsverordnung) investieren.
Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung, ist zu unterscheiden in Produkte gemäß
-
Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
-
Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).
Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltigkeitsziele verfolgen.
Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden.
Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz
Kategorie C:
die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI - Principal Adverse Impacts) berücksichtigen.
Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.
Sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtige ich diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio. Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.
Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.
Wenn du uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennst, stufen wir dich als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir dir gegebenenfalls empfehlen, selbstverständlich deine sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Kenntnisse und Erfahrungen, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.
Laufende Überprüfung
Selbstverständlich integriert die ZEPCON GmbH Veränderungen bzw. Neuigkeiten in ihren Beurteilungs- und Beratungsprozess.
Vergütung
Im Bereich der Anlageberatung strebt die ZEPCON GmbH laufend an, mit ihren Kund:innen auf Basis von Servicegebühren - transparent und nachvollziehbar - abzurechnen. Leider ist das im Versicherungsbereich (noch) nicht durchgängig möglich, hier wird auf Provisionsbasis abgerechnet. Diese Provisionen werden selbstverständlich offen mit den Kund:innen besprochen.
Als vertraglich gebundener Vermittler der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH kann ich ausschließlich nur jene Vergütungen analysieren, die mir weitergeleitet werden und bekannt sind. Dabei achte ich darauf, dass Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Einklang stehen, zu vermeiden, wo mir das möglich ist.